KGV begrüsst Anpassung des Quarantäneregimes – Massnahmen auf Vorrat lehnt er ab

Das aktuell geltende Coronaregime bringt einzelne KMU an den Anschlag ihrer Leistungsfähigkeit. Es droht die Lahmlegung von Teilen der Wirtschaft. Grund sind die hohen Ansteckungsraten der Omikronvariante und die damit verbundenen Absenzen von Mitarbeitenden wegen den strengen Quarantäne- und Isolationsauflagen. Da die Gefährlichkeit der Omikronvariante für den grössten Teil der Bevölkerung näher bei einer Grippe als bei der Deltavariante liegt, ist es aus Sicht des KGV richtig, die Quarantäne und Isolation auf 5 Tage zu verkürzen.

Sollten sich die Entwicklung der Fallzahlen gegenüber den Spitaleinweisungen in den kommenden Tagen weiter entkoppeln oder sollte die wirtschaftliche Leitungsfähigkeit der Unternehmen durch die Absenzen noch mehr eingeschränkt werden, muss eine vollständige Aufhebung von staatlich angeordneter Quarantäne und Isolation erfolgen. Der KGV schlägt vor, dass wieder verstärkt auf die Eigenverantwortung der Angestellten und der Unternehmen gesetzt wird.

Der Vorschlag, die Massnahmen bis Ende März zu verlängern, lehnt der KGV ab. Es ist nicht zielführend, solch strenge Massnahmen wie die Home-Office-Pflicht und flächendeckend 2G auf Vorrat weiterzuführen. Die Wirkung der Massnahmen dürfte insbesondere wegen der Dynamik von Omikron-Variante marginal sein. Leidtragende sind viele KMU, welche durch die Massnahnmen Umsatzeinbussen erleiden, gleichzeitig keine adäquaten Entschädigungen erhalten. Es braucht nun eine verbindliche Exit-Strategie.