In den vergangenen Jahren wurden seitens des Bundes, aber auch der Privatwirtschaft, zahlreiche Studien erstellt, welche die volkswirtschaftlichen, aber auch finanzpolitischen Auswirkungen einer Abschaffung der Stempelabgaben untersuchen sollten. Im Sommer 2021 fällte das Parlament auf Basis dieser Erkenntnisse den Entscheid, die Emissionsabgabe aufzuheben. Gleichzeitig sehen National- und Ständerat davon ab, bei der Handelsabgabe und der Versicherungsabgabe Änderungen vorzunehmen. Bei der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 geht es also lediglich um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
Die Emissionsabgabe fällt immer dann an, wenn ein Unternehmen Anteile – z.B. Aktien oder andere Beteiligungsrechte – ausgibt. Dies ist der Fall, wenn ein Betrieb frisches Eigenkapital braucht, also beispielsweise, wenn eine Firma grössere Investitionen plant und deshalb auf Kapital angewiesen ist, oder wenn ein Unternehmen in der Krise steckt und aus diesem Grund Geld benötigt. Nimmt ein Unternehmen Fremdkapital auf (z.B. einen Kredit), muss es keine Emissionsabgabe zahlen – besteuert wird nur die Aufnahme von Eigenkapital. Das ist unsinnig.
Tätigt ein Unternehmen finanzielle Aufwendungen oder Investitionen, die zur Überlebenssicherung des Unternehmens oder zum Erhalt von Arbeitsplätzen dienen, macht es keinen Sinn, diese Geldflüsse unnötig zu besteuern. Die schwierige Situation nach der Corona-Pandemie mit teilweise gewaltigen Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen und Gewerbebetriebe zeigt es: Viele Unternehmen kämpfen ums Überleben oder weisen zumindest grosse Verluste aus. Diese Unternehmen können nur dann weiterbestehen und ihre Arbeitsplätze sichern, wenn genügend Eigenkapital vorhanden ist, mit welchem die Geschäftsverluste verrechnet werden können. Sind die Verluste höher als das Eigenkapital, muss der Betrieb Konkurs anmelden – ausser er erhält von den Gesellschaftern neues Eigenkapital.
Die betreffenden Investitionen zu besteuern, bevor ein Franken Gewinn erwirtschaftet werden kann, ist unsinnig. Darum schlagen Parlament und Bundesrat vor, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Die Abgabe generiert dem Bund derzeit rund 250 Mio. Franken pro Jahr, was circa 0,3% der jährlichen Bundeseinnahmen entspricht. Kantone und Gemeinden sind nicht betroffen.
Für den KGV ist klar, dass ein Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben…
… ein sinnvoller Beitrag für einen starken Standort Schweiz ist.
… zu einer Stärkung des Eigenkapitals bei KMU führen kann und somit zu einer Stärkung des betroffenen Unternehmens.
… vor allem KMU hilft, da diese überdurchschnittlich von dieser unnötigen Steuer belastet werden.
… eine Startup-freundliche Anpassung ist und die Innovation des Werkplatzes Schweiz fördert.
Der KGV empfiehlt ein JA zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
Weitere Informationen vor Vorlage finden Sie hier: www.stempelabgabengesetz.ch/