KGV-Parolen zu den Volksabstimmung vom 13. Februar 2022

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Bei der eidgenössischen Vorlage «Bundesgesetzes über die Stempelabgaben» geht es um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf das Eigenkapital von juristischen Personen (bspw. Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften). Wer eine solche Firma gründet oder deren Eigenkapital erhöht, muss 1 Prozent des neugeschaffenen Kapitals an den Bund abliefern. Unternehmen profitieren zu Beginn von einer Freigrenze von 1 Mio. Fr. Kapital. Diese Freigrenze gilt nicht bei jeder Kapitalerhöhung wieder neu, sondern bezieht sich auf das gesamte während der Lebenszeit des Unternehmens eingeschossene Kapital. Pro Jahr zahlen rund 2000 Unternehmen in der Schweiz die Emissionsabgabe auf Eigenkapital.  

Für den KGV ist klar: Die Corona-Krise hat gezeigt, dass es vielen KMU an einer gesunden Eigenkapitaldecke fehlt. Dass mit der Emissionsabgabe auf Eigenkapital Unternehmen bestraft werden, welche Eigenkapital aufbauen, ist schädlich. Die Abschaffung hingegen würde die Innovationskraft der Unternehmen und somit den Werkplatz Schweiz stärken. Investitionen, die notwendig und wünschenswert sind, würden nicht mehr verteuert. Betroffen von der Emissionsabgabe sind dabei Unternehmen aller Art und Grösse. Mit dem Wegfall der Abgabe würden Unternehmen mit rund 250 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Bei mehr als 80% der Unternehmen, welche Emissionsabgaben auf Eigenkapital zahlen, handelt es sich um KMU. Auch gerade Startups sind von der Steuer betroffen, oftmals bevor sie einen Franken verdient haben. Die Steuer hemmt Innovation und schwächt Unternehmen gerade in Krisenzeiten.  Parole: Ja

Tabak-Werbeverbot für Kinder und Jugendliche

Die Initiative verlangt die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Sie fordert ein Verbot jeder Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht. Auch die Verkaufsförderung für solche Produkte sowie das Sponsoring von Veranstaltungen durch die Tabakindustrie sollten nicht mehr gestattet sein. Werbung, die sich ausschliesslich an Erwachsene richtet, wäre weiterhin möglich.

Für den KGV ist klar: Ein totales Werbeverbot ist ein unverhältnismässiger Eingriff in die Markt und Handelsfreiheit. Vom Wegfall von Sponsoring durch Tabakfirmen dürften Events, Veranstaltungen und Organisationen betroffen sein. Diese Verbote tangieren KMU bspw. in der Lieferkette von Events indirekt. Arbeitsplätze wären gefährdet infolge eins Verbots, dessen Nutzen kaum messbar sein dürfte. Es ist zudem fraglich, ob ein solches Verbot sein hehres Ziel bei Jugendlichen wirklich erreicht oder gar einen gegenteiligen Effekt bewirkt. Da das Parlament aktuell das Tabakproduktegesetz revidiert, ist eine Kompromiss mit zusätzlichem Jugendschutz speziell für Minderjährige ohne totalem Werbeverbot in Reichweite. Einem legalen Produkt sollte nicht ein vollständiges Kommunikations- und Werbeverbot auferlegt werden. Hält diese Praxis Einzug, dürften weitere Verbotsforderungen folgen (Alkohol, Zucker, Auto usw.).  Parole: Nein

Volksinitiative «Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot»

Die Initiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen sowie von Forschung am Menschen. Sie will auch ein Handels- bzw. Importverbot von sämtlichen Produkten, die ganz oder teilweise unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden. In der Verfassung sollen Tierversuche als Quälerei und Verbrechen eingestuft und bestraft werden.

Für den KGV ist klar: Mit dem Verbot von Tierversuchen würde ein wesentlicher Teil der Forschung im Pharma-Bereich in der Schweiz verboten. Die Initiative unterscheidet bspw. nicht zwischen den verschiedenen Schweregraden der Tierversuche, sondern verbietet alle. Mit dem Verbot von Versuchen wären beispielsweise zukünftig einfache Schlaf- oder Beobachtungsstudien nicht mehr möglich. Projekte, Forschungszentren und Unternehmen würden ins Ausland abwandern. Das Verbot von Forschungstätigkeit würde zur Schwächung der Innovationsfähigkeit führen. Die direkte Betroffenheit für KMU als Zulieferer der Forschungsunternehmen als auch im auch Handel ist offensichtlich. Ebenso für KMU und Startups, welche im Bereich Forschung tätig sind. Die Forderungen der Initiative sind so radikal, dass diese von Tierschutzorganisationen abgelehnt wird. Parole: Nein

 

Keine KGV-Parole:

Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
Wegen fehlender direkter Relevanz für KMU verzichtet der KGV auf eine eigene Parolenfassung. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt das Gesetz klar ab und empfiehlt ein Nein zur Vorlage.