Energiegesetz: Ein bedauerlicher Entscheid

Die Umsetzung der breit abgestützten «MuKEn 2014» (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) im Kanton Zürich wäre für den KGV eine gangbare Lösung gewesen. Mit dem heutigen Ja erhält der Kanton Zürich einen «Zürich Finish» und somit eines der strengsten Energiegesetze der Schweiz. Für die von den Vorschriften betroffenen Unternehmen entsteht ein unnötiger zusätzlicher Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in Nachbarkantonen.

Anstatt den bereits in einem rasanten Tempo stattfindenden Wechsel zu umweltschonenden Technologien im Gebäudesektor eigenverantwortlich weiterzuführen bzw. mit Anreizen gezielt zu fördern, entsteht neu ein unnötiger Zwang. Gerade KMU, welche in oftmals komplexen Gebäuden (Werkstatt, Showroom, Autogarage, Galerie etc.) arbeiten, sind davon betroffen. Es gilt nun, wie von den Befürwortern des Gesetzes im Vorfeld versprochen, die sog. Härtefälle umsichtig, KMU-freundlich und ohne zusätzliche teure Bürokratie umzusetzen.

Aus Sicht des KGV muss beim schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet sein. Eine Strommangellage oder gar einen Blackout kann sich der Wirtschaftsstandort Zürich nicht leisten.