«Zürich Finish» geht zu weit - KGV lehnt kantonales Energiegesetz ab

Das kantonale Energiegesetz sieht beim Ersatz von Wärmeerzeugern (Heizungen, Boiler) in bestehenden Gebäuden vor, dass ausschliesslich erneuerbare Energien zum Zug kommen müssen, falls das technisch machbar ist und die Kosten über die gesamte Lebensdauer nicht mehr als 5 Prozent höher sind. Dieser Punkt geht klar über die «Mustervorschriften für Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014)» hinaus und ist ein weiterer unnötiger «Zürich Finish».

Die Umsetzung der "MuKEn 2014» im Kanton Zürich wäre eine für den KGV eine tragbare Lösung gewesen. Diese Vorschriften sehen strenge neue Regeln vor: Bei Neubauten sind Wärmepumpen und andere erneuerbare Energien der neue Standard für Heizungssyteme. Bei Neubauten muss ein Teil des elektrischen Stroms selbst erzeugt werden. Dies kann mit einer Anlage auf dem Grundstück oder mit mehreren Grundstückbesitzer in einem Verbund erfolgen. Elektroheizungen (bestehende ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung und bestehende zentrale Wassererwärmer, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden) müssen bis 2030 ersetzt werden.

Bei einer Annahme des Energiegesetzes fallen bei einem einem Ausfall einer bestehenden Heizung mit fossilen Brennstoffen wegen dem «Zürich Finish» hohe Investitionen für die Eigentümer an, da ganze Heizsysteme auf erneuerbare Energien umgerüstet werden müssen. Je nach Zustand des Gebäudes sind zudem aufwendige Sanierungen in Isolation und Wärmedämmung nötig. Auch diese Kosten belasten die Eigentümer.

KMU sind als Eigentümer von bestehenden Gewerbeliegenschaften, welche mit fossilen Brennstoffen beheizt werden, direkt vom «Zürich Finish» betroffen. Diese oftmals komplexen Gebäude (Werkstatt, Showroom, Autogarage, Galerie etc.) lassen sich, wenn überhaupt, nur mit hohen Investitionen so sanieren, dass diese mit erneuerbaren Energien beheizt werden können. Auch für KMU in Mietverhältnissen kann das Energiegesetz schwerwiegende Folgen haben. Bei Liegenschaftssanierungen aufgrund des «Zürich Finish» drohen höhere Mieten oder gar Leerkündigungen. Die sog. «Härtefallregelung», welche das Gesetz vorsieht, bringt für die Betroffenen keine Sicherheit, sondern lediglich Bürokratie.

Festzuhalten gilt: Im Gebäudesektor findet der Wechsel zu umweltschonenden Technologien längst statt. So konnten CO2-Emissionen bei Gebäuden in den letzten Jahrzehnten massiv gesenkt werden. Aus Sicht des KGV soll dieser eigenverantwortliche Weg ohne staatlichen Zwang weitergeführt werden. Er ist erfolgreich.

Der KGV lehnt das vorliegende Energiegesetz demzufolge ab.