Vorgehen des Bundesrats: Zögerlich und zaghaft

Das heute skizzierte Vorgehen des Bundesrats ist für den KMU- und Gewerbeverband zu zögerlich und zu zaghaft. Die aktuelle Situation mit ausreichend Impfmöglichkeiten und sehr wenigen Hospitalisierungen wäre eigentlich der Startpunkt, die Normalisierungsphase der Pandemiebekämpfung ohne Wenn und Aber einzuläuten. Denn nach wie vor sind ganze Branchen von Einschränkungen des Bundes betroffen. Der KGV fordert, dass spätestens per 1. September Schluss sein muss mit den Massnahmen.

Seit dem Ausbruch der Pandemie im Frühling 2020 war klar, dass der Impfstoff gegen das Coronavirus der Schlüssel für die Eindämmung der Pandemie sein wird. In der Zwischenzeit ist der Zeitpunkt erreicht, wo die Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich mit einer Impfung gegen Covid-19 zu schützen. Dies gilt insbesondere für die Risikogruppen sowie für die älteren Bürgerinnen und Bürger. Auch die neue Deltavariante brachte keine besorgniserregende Zunahme von Hospitalisierungen. Somit kann die Stabilisierungsphase im Dreisäulenmodell des Bundes als abgeschlossen betrachtet werden und die Normalisierungsphase muss nun schnellstmöglich starten. Folglich sind alle Einschränkungen in die Wirtschaftsfreit der Unternehmen nicht mehr gerechtfertigt.

Das heute skizzierte Vorgehen des Bundesrats fällt dementsprechend zu zaghaft und zu zögerlich aus. Spätestens am 1. September muss Schluss sein mit den Corona-Massnahmen, welche nach wie vor verschiedene Branchen in der vollständigen Ausübung ihrer Wirtschaftstätigkeit einschränken.