Lockerungen - Dies gilt ab dem 31. Mai 2021
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab dem 31. Mai wird bei Veranstaltungen die maximale Anzahl Personen erhöht. Restaurants können ihre Innenbereiche mit Schutzkonzepten wieder öffnen; die Maskenpflicht am Tisch wird aufgehoben, und auf den Terrassen sind sechs statt vier Personen pro Tisch erlaubt. Auch bei Sport- und Kulturveranstaltungen gibt es Lockerungen. Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Und für Betriebe und Bildungseinrichtungen im Tertiärbereich, die repetitiv testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt.
Ab dem 31. Mai gilt:
Ab dem 31. Mai können Restaurants auch im Innern wieder öffnen; diese Regeln gelten
Restaurants können den Innenbereich öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht, es dürfen maximal vier Personen zusammen an einem Tisch sitzen (Ausnahme: Eltern mit ihren Kindern) und alle müssen ihre Kontaktdaten angeben. Die Gäste müssen zudem eine Maske tragen, wenn sie sich im Restaurant bewegen. Zwischen den Gästegruppen muss ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden oder als Alternative eine Abschrankung angebracht werden. Das Personal trägt immer eine Maske.
Diese Regeln gelten auf den Restaurantterrassen
Auf den Restaurantterrassen wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben und es sind neu sechs Personen pro Tisch erlaubt. Von den Gästen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
Restaurantterrassen können regenfest gemacht werden
Um von den Lockerungen für den Aussenbereich profitieren zu können, müssen bei einer Überdachung des Aussenbereichs wie bisher mindestens die Hälfte der Seiten offen sein (= mind. Hälfte der Anzahl Seiten und zugleich mind. Hälfte der Länge aller Seiten). Ansonsten kann die Terrasse unter den gleichen Vorgaben wie für den Innenbereich betrieben werden.
Was sind die Regeln bei Familienfesten mit 50 Personen auf Restaurantterrassen bzw. im Innern des Restaurants
Für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen und auf einer Restaurantterrasse gilt eine Obergrenze von 50 Personen. In einem Restaurant oder dem gemieteten Saal eines Restaurants müssen die üblichen Gastronomieregeln eingehalten werden (Vierergruppen innen, Sechsergruppen aussen, Erhebung der Kontaktdaten, etc.). Ein klassisches Bankett ist also noch nicht zulässig. Der Organisator der Veranstaltung muss über ein Schutzkonzept verfügen.
Das gilt für Takeaway-Betriebe betreffend Sitzplätzen und Stehtischen
Sitzplätze sind unter den gleichen Bedingungen wie bei Restaurants im Aussenbereich erlaubt. Stehtische jedoch sind nicht möglich. Für alle Gäste gilt eine Sitzpflicht.
So darf ein Unternehmen die Homeoffice-Pflicht für seine Mitarbeitenden aufheben
Der Betrieb muss über ein Testkonzept verfügen und die Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen. Merkblatt
Reduzierte Quarantäne in Unternehmen
Wenn Unternehmen den Mitarbeitenden einen einfachen Zugang zu Tests vor Ort gewähren und sich die Mitarbeitenden einmal pro Woche testen lassen können, entfällt die Kontaktquarantäne am Arbeitsplatz für jene, die im Betrieb Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Ausserhalb des Betriebs müssen sich diese Personen aber in Kontaktquarantäne begeben.
Kino und Theater können ab dem 31. Mai wieder mehr Publikum zulassen
Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher wird im Innern auf 100 erhöht, und es darf maximal die Hälfte der Kapazität an Sitzplätzen besetzt werden. Es gilt Maskentragen, und zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss der Abstand von anderthalb Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Davon ausgenommen sind Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt leben. Es soll möglichst keine Pause geben. An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher einschliesslich Sitzplatznummer erhoben werden.
Kulturelle Veranstaltungen oder Theatervorführungen sind wieder möglich
In der Kultur ist die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 50 Personen erhöht. Aufführungen von Laienkulturschaffenden sind wieder möglich. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe.
Dies gilt für Vereinstreffen oder Generalversammlungen
Vereinstreffen, auch Generalversammlungen, gelten als Veranstaltungen. Es gilt neu eine Obergrenze von 50 Personen drinnen und draussen. Maskenpflicht und Abstand müssen weiterhin eingehalten werden. Zudem muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden.
Dies gilt für Vereinstreffen draussen und drinnen
Für solche Anlässe von Vereinen und Freizeitorganisationen gelten die gleichen Regeln: Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Maskenpflicht. Zudem muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden. Werden Speisen und Getränke angeboten, müssen die Gastronomieregeln eingehalten werden (Vierergruppen innen, Sechsergruppen aussen, Sitzpflicht bei der Konsumation, Erhebung der Kontaktdaten).