Betriebstests bringen Vorteile für KMU

Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz von letzter Woche in Aussicht gestellt, dass voraussichtlich ab Juni die Homeoffice-Pflicht für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt werden soll. Der definitive Entscheid darüber fällt Ende Mai. Aus Sicht des KGV überwiegen die Vorteile, als KMU an den Betriebstestungen im Kanton Zürich teilzunehmen.

 

Mehr Sicherheit für die Unternehmen dank Aufhebung der Quarantänepflicht

Unternehmen haben die Möglichkeit, Mitarbeitenden, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, für die berufliche Tätigkeit und auf dem Arbeitsweg von der Quarantänepflicht zu befreien, sofern

‒ das Unternehmen sich für die Betriebstestungen auf der kantonalen Webseite registriert hat und die Belegschaft mit gepoolten PCR-Speicheltests wöchentlich testet;

‒ der betroffene Mitarbeitende mindestens einmal wöchentlich im Rahmen der Betriebstestungen mittels eines gepoolten PCR-Speicheltests negativ getestet wird;

‒ der betroffene Mitarbeitende nicht wegen eines engen Kontakts zu einem infizierten Haushaltsmitglied unter Quarantäne steht.

Alles zur Befreiung von der Quarantänepflicht im Rahmen von Betriebstestungen

 

Kürzere Wartezeiten bis zu den Testergebnissen dank Kurier und Sammelstelle

Um die Wartezeiten bis zum Vorliegen des Testergebnisses zu verkürzen, können Betriebe, Institutionen und Schulen in Zürich, Winterthur, Wetzikon, Dietikon, Schlieren und Urdorf sowie in den zentralen Gebieten in Uster und Dübendorf ihre gepoolten Proben kostenlos von einem Kurierdienst abholen lassen.

Im übrigen Kantonsgebiet stehen 45 Sammelstellen zur Verfügung, wo die Proben abgegeben werden können.

Alle Informationen zum Rückversand der Proben ins Labor.

Liste der Sammelstellen für die Abgabe der Poolproben