KGV-Blitzumfrage zeigt: Lage für KMU weiter schwierig

Lage für KMU weiter schwierig

26 Prozent der KMU sehen ihre Existenz bedroht. Obwohl rund 60 Prozent mit deutlichen Einbussen rechnen, haben nur 32 Prozent ein Härtefallgesuch (2. Runde) gestellt. Dies ergab die jüngste Blitzumfrage des KGV.

Offenbar vertrauen die KMU nicht darauf, dass ihre Schäden durch die öffentliche Hand gedeckt werden, und möchten wieder voll arbeiten können. Der KGV hat Ende März bei seinen Mitgliedern eine Blitzumfrage zu den Corona-Härtefallzahlungen durchgeführt. Die Hälfte der antwortenden KMU wünschte sich eine sofortige Aufhebung des Teil-Lockdowns. Nur jedes sechste KMU war gegen eine teilweise oder umfassende Aufhebung des Lockdowns.

Mehr als 770 KMU haben daran teilgenommen. Vertreter der Branchen Gastronomie, Hotellerie und Detailhandel haben verstärkt geantwortet. Dies bestätigt deren starke Betroffenheit.

Doch Entspannung der wirtschaftlichen Situation lässt sich bei der neusten Umfrage nicht erkennen, im Gegenteil: 26,3 Prozent der antwortenden KMU sehen sich in ihrer Existenz gefährdet oder massiv gefährdet (Dezember 2020: 23,2 Prozent), weitere 30,7% rechnen mit deutlichen Einbussen. Dies trotz Kurzarbeit, Härtefallzahlungen und weiteren Massnahmen. Die Wahrnehmung über die Gefährdung des eigenen KMU aufgrund der Corona-Krise haben sich gegenüber dem Dezember erneut leicht verschlechtert. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass vermehrt Unternehmen aus unmittelbar betroffenen Branchen geantwortet haben.

1. Härtefallrunde: Leerlauf

Nur 9 Prozent der antwortenden KMU haben in der ersten Zuteilungsrunde ein Härtefallgesuch gestellt – trotz der Überrepräsentation von Hotellerie und Gastro. Das zeigt deutlich, dass die Kriterien des ersten Härtefallprogramms viel zu streng waren, so wie dies der KGV vorausgesagt hatte.

31,8 Prozent der antwortenden KMU haben in der zweiten Zuteilungsrunde ein Härtefallgesuch gestellt. Bedenkt man, dass 57% derselben KMU mindestens mit «deutlichen Einbussen» rechnen, so hat fast jedes zweite dieser notleidenden KMU kein Härtefallgesuch gestellt – weil es wohl keines stellen konnte oder schlicht überfordert war. Der Schluss liegt nah: Die Bundeskriterien für Härtefallhilfen waren wenig durchdacht. Sie haben bei 40% Umsatzeinbussen einen harten Schwelleneffekt erzeugt: Wer 41% Umsatzeinbussen erlitten hat, steht nach den Härtefallhilfen mit einer Umsatzeinbusse von 21% da. Wer dagegen «nur» 39% Umsatzeinbussen erlitten hat, der bleibt auf diesem Umsatzverlust sitzen und steht letzten Endes viel schlechter da.

Diese Ungerechtigkeit muss aus Sicht des KGV in einer der nächsten Zuteilungsrunden korrigiert werden, auf Bundesebene, oder notfalls korrigierend auf kantonaler Ebene. Ein Lösungsansatz wäre, dass der Kanton Zürich bei den Härtefall-Hilfen den KMU entgegenkommt. Sollte der Bund seine Kriterien nicht senken, könnte dabei der Kanton jenen KMU, die zwischen 20 und 40% Umsatzeinbussen erlitten haben, wenigstens einen Anteil des Umsatzverlustes ausgleichen.

Insgesamt aber werden die Härtefallentschädigungen von jenen Unternehmen, die solche erhalten haben, als angemessen betrachtet.

Betroffene am Anschlag

Ein nicht unerheblicher Anteil der Gesuche wurde abgelehnt. Bei 45% der (teilweise) abgelehnten Gesuche wurde bei der Gesuchsprüfung durch den Kanton ein anderer Umsatzausfall berechnet. Die hohe Ablehnungsquote bei gleichzeitig hohem Aufwand für die Gesuchsteller deutet bei diesem Resultat darauf hin, dass einige KMU bei der Berechnung des anrechenbaren Umsatzausfalls stark gefordert/überfordert waren. Etwa jedes fünfte Unternehmen wurde abgewiesen, weil die eingereichten Unterlagen unvollständig waren. Überraschend geben 42,8 % «andere» Ablehnungsgründe an.

«Es ist in meinem Leben das komplizierteste, was ich je tun musste; Härtefallgelder, Sofortmassnahmen, Entschädigungen, Erwerbsausfallentschädigungen, Finanzhilfen... Ich blicke, gelinde gesagt, definitiv nicht durch, was ich wo beantragen kann.» So und ähnlich tönen Dutzende der anonymen Textantworten, welche Teil der Umfrage waren. Gerade bei der Einreichung der Härtefall-Gesuche waren viele KMU administrativ völlig überfordert.

Ablehnung von EO-Geldern

Neben den Härtefallhilfen haben ähnlich viele KMU Kurzarbeitsgelder beantragt. Der Anteil negativer Entscheide ist geringer als bei den Härtefallentschädigungen. Daneben wurden insbesondere Bankdarlehen im Rahmen der kantonalen Kreditausfallgarantie sowie Erwerbsausfallentschädigungen für Selbständige beansprucht. Bei den Erwerbsausfallentschädigungen für Selbständige fällt der hohe Anteil negativer Entscheide auf (21% der KMU beantragten diesen, 4% erhielten einen negativen, 3,4% einen teilweise negativen Entscheid). (ZW)