Öffnungsschritte des Bundesrates: Dies gilt ab dem 19. April für die Wirtschaft

Der Bundesrat hat am 14. April 2021 einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab dem 19. April gelten folgende Regeln für Restaurants, Fitnesscenter etc.:

 

Restaurants

Restaurants können den Aussenbereich öffnen (Öffnungszeiten: 6.00 - 23.00 Uhr). Es gilt eine Sitzpflicht, es dürfen maximal vier Personen zusammensitzen (Ausnahme: Eltern mit ihren Kindern), und alle müssen ihre Kontaktdaten abgeben. Die Gäste müssen zudem - ausser während der Konsumation - eine Maske tragen. Zum Schutz der Gäste muss zwischen den Tischen ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden oder als Alternative eine Abschrankung angebracht werden. Das Personal trägt immer eine Maske.

Eine Überdachung der Terrasse oder des Aussenbereichs ist erlaubt; ist eine Überdachung vorhanden, so dürfen allfällige Seitenplanen maximal die Hälfte der Seiten bedecken. Wichtig ist, dass die Luft frei zirkulieren kann.

Die Gäste dürfen im Restaurant auf die Toilette; dabei müssen Masken getragen werden.

Fitnesscenter

In den Innenräumen gilt auch beim Sporttreiben für Gruppen eine Obergrenze von 15 Personen. Das Trainieren an Geräten in Fitnesszentren fällt aber nicht unter eine Tätigkeit in einer Gruppe, jeder/jede trainiert für sich, weshalb auch mehr als 15 Personen anwesend sein dürfen. Alle Anwesenden müssen grundsätzlich eine Maske tragen und 1.5 Meter Abstand einhalten. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen.

Punkto Maskenpflicht gibt es Ausnahmen, wenn der Sport mit Maske nicht ausgeübt werden kann. Pro Person muss dann aber eine ausreichend grosse Fläche zur Verfügung stehen, das bedeutet mind. 15 m2 (ruhige Sportart am Platz) und mind. 25 m2 für andere Sportarten. Es sind höchstens 15 Personen ohne Maske in einem Raum zulässig.

Veranstaltung, Kultur, Kino und Theater

In Kultur- und Freizeitbetrieben sind Veranstaltungen mit Publikum mit Einschränkungen wieder möglich. Theater oder Kinos können wieder öffnen. Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher ist im Innern auf 50 beschränkt, und es darf maximal ein Drittel der Kapazität an Sitzplätzen besetzt werden. Es gilt Maskentragen, und zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss der Abstand von anderthalb Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Davon ausgenommen sind Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt leben. Es soll möglichst keine Pause geben; die Konsumation ist verboten.

Draussen ist die Zahl der Besucherinnen und Besucher auf 100 begrenzt. Alle anderen Regeln bleiben gleich wie bei Veranstaltungen in Innenräumen.

Generalversammlungen

Vereinstreffen, auch Generalversammlungen, gelten als Veranstaltungen, und diese sind ab 19. April wieder erlaubt. Es gilt eine Obergrenze von 15 Personen drinnen und draussen und eine Maskenpflicht. Zudem muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden.

Reduzierte Quarantäne in Unternehmen

Wenn Unternehmen den Mitarbeitenden einen einfachen Zugang zu Tests vor Ort gewähren und sich die Mitarbeitenden einmal pro Woche testen lassen können, entfällt die Kontaktquarantäne am Arbeitsplatz für jene, die im Betrieb Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Ausserhalb des Betriebs müssen sich diese Personen aber in Kontaktquarantäne begeben.