KGV lehnt Initiative «Mehr Geld für Familien» ab / Nein zum CO2-Gesetz

Familienzulagen werden durch die Beiträge von Arbeitgebern und von Selbstständigerwerbenden bezahlt. Der Beitragssatz beträgt im Kanton Zürich derzeit 1.2 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme, mit der Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» würde er auf 1.8 Prozent steigen. Die Mehrkosten zu Lasten der Unternehmen im Umfang von geschätzten 340 Mio. Franken sind für den KGV nicht verantwortbar. Mit dem Begehren würde den Unternehmen wichtige Finanzen entzogen und nach Giesskannenprinzip verteilt – notabene auch Familien, welche nicht auf eine Erhöhung der Familienzulagen angewiesen sind. Der KGV lehnt die Initiative klar ab, da sie den Wirtschaftsstandort Zürich und tausende KMU erheblich schwächt.

Die kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» wurde vom KGV als wenig gewerberelevant eingestuft und demzufolge wurde auf eine Parolenfassung verzichtet. Ebenso wurde zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) keine Parole gefasst.

Die beiden Agrar-Initiativen (Trinkwasser und Pestizid) lehnt der KGV klar ab, da sie mit ihren radikalen Forderungen die einheimische Produktion einschränken und Schweizer Produkte unnötig verknappen.

Das CO2-Gesetz wurde in der parlamentarischen Arbeit regelrecht überladen. Das Ziel der Gesetzesverschärfung, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren, wurde unbefriedigend umgesetzt. Für den KGV ist fraglich, ob Umverteilung, zusätzliche Steuern und Gebühren sowie ein Klimafonds die richtigen Mittel sind, um die Umwelt zu schützen. Der Schweizer Wirtschaft droht noch mehr unnötige Bürokratie, welche viele Mittel verschlingt, der Umwelt jedoch keinen wirklichen Nutzen bringt. Sehr viele KMU nehmen heute bereits ihre Verantwortung wahr und investieren aus Überzeugung in neue Energieträger. Hierzu braucht es kein Gesetz, welches nur mehr Vorschriften bringt. Es braucht mehr Handlungsspielraum für die Unternehmen und tiefere Hürden bei der Umsetzung. Mehr Innovation statt Regulation. Der KGV spricht sich deutlich für Umweltschutz, jedoch gegen dieses missratene CO2-Gesetz aus.

Dem Covid19-Gesetz stimmt der KGV zu. Auch wenn nach wie vor viele Entscheide rund um das Covid-Gesetz für die KMU nicht nachvollziehbar sind, wäre eine Ablehnung das falsche Mittel und würde lediglich zu Rechtsunsicherheit führen.

Zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) fasst der KGV keine Parole.