Einkaufsläden dürfen ab dem 1. März 2021 öffnen

Ab Montag, 1. März 2021, können alle Läden wieder öffnen.

Ab 1. März können die Geschäfte wieder öffnen; gibt es Ausnahmen?

Es können alle Geschäfte öffnen, also auch Läden mit Produkten des nicht-täglichen Gebrauchs. Für alle Geschäfte und Einkaufszentren gelten indes Kapazitätsbeschränkungen und eine Maskentragpflicht. In Einkaufszentren dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig aufhalten, wie insgesamt in allen Läden zugelassen sind.

Diese Kapazitätsbeschränkungen gelten für Einkaufsläden und Einkaufscenter:

Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Veranstaltungen ist wie folgt zu beschränken:

a. In Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche bis 40 Quadratmeter dürfen höchstens 3 Kundinnen oder Kunden anwesend sein.

b. Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die mindestens zwei Drittel ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

  • 1. 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde;
  • 2. zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden.

c. Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die weniger als zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

  • 1. für Läden zwischen 41 und 500 Quadratmetern Verkaufsfläche: – 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde, – zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden;
  • 2. für Läden zwischen 501 und 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche: – 15 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde, – zulässig sind aber mindestens 50 Kundinnen oder Kunden;
  • 3. für Läden ab 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche: – 25 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde, – zulässig sind aber mindestens 100 Kundinnen oder Kunden.

d. In Einrichtungen, in denen sich mehrere Einkaufsläden befinden, deren gesamte Verkaufsfläche grösser ist als 10 000 Quadratmeter (Einkaufszentren), darf die Gesamtzahl der im Einkaufszentrum anwesenden Kundinnen und Kunden nicht grösser sein als die Summe der zulässigen Anzahl Kundinnen und Kunden der einzelnen offenen Läden.

Weiter gilt ab 1. März 2021:

Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich - mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien - mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.