Härtefall-Programm: Kriterien & Vorgehen für 2. Zuteilungsrunde bekannt

Neue Rahmenbedingungen gemäss Bund, welche der Kanton Zürich für die 2. Zuteilungsrunde übernimmt:

 

Anspruchsberechtigt sind:

Die drei Gruppen von anspruchsberechtigten Unternehmen sind wie folgt definiert:

Gruppe A: Schon bisher definierte der Bund als Hauptkriterium, dass der Jahresumsatz eines Unternehmens im Jahr 2020 im Vergleich zum Durchschnitt von 2018 und 2019 um mehr als 40% zurückgegangen sein muss. Dieses Kriterium gilt bei der 2. Zuteilungsrunde nun auch im Kanton Zürich.

Gruppe B: Als Vergleichsperiode können statt 2020 neu die letzten zwölf Monate herangezogen werden, sofern in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Umsatzrückgänge erfolgten. Dies bedeutet eine Erleichterung, weil der Januar 2020 womöglich mit einem umsatzschwächeren Januar 2021 ersetzt wird.

Gruppe C: Bei mindestens 40 Schliessungstagen (Kalendertage) aufgrund behördlicher Massnahmen zwischen dem 1. November 2020 und 30. Juni 2021 ist das Kriterium Umsatzrückgang nicht mehr relevant. Bei dieser Gruppe verzichtet der Bund auf gewisse Nachweise.

Wichtig: Betroffene Unternehmen können sowohl an der 1. Zuteilungsrunde wie auch an der 2. Zuteilungsrunde teilnehmen und zwei Gesuche einreichen.

 

Als neue Höchstgrenzen gelten:

Bei den À-fondsperdu-Beiträgen gelten neu die Höchstgrenzen von 20% des durchschnittlichen Umsatzes von 2018 und 2019 und höchstens Fr. 750 000

Diese Änderungen führen einerseits dazu, dass Unternehmen, die das neue Maximum in der 1. Zuteilungsrunde nicht erhielten, aber eine Anspruchsberechtigung haben könnten, in der 2. Zuteilungsrunde ein erneutes Gesuch stellen werden, und anderseits, dass zusätzliche Unternehmen, die in der Gruppe A nicht beitragsberechtigt waren, neu in der Gruppe B oder C beitragsberechtigt sind.

 

Zuteilungsmechanismus – Wichtige Änderung

Die Gesuche in der 2. Zuteilungsrunde nach dem Zeitstempel des Gesucheingangs abgearbeitet, und nach der Bearbeitung erfolgt umgehend die Auszahlung. (nach dem Motto «dä Schneller isch de Gschwinder»)

 

Start der Gesuchseingabe für die 2. Zuteilungsrunde

Die Gesuchseingabe für die zweite Zuteilungsrunde ist ab anfangs Februar vorgesehen. Die Webseite des Kantons für die Gesuchseingabe und die wichtigsten Informationen finden Sie hier.