Bundesrat bestätigt seinen falschen Corona-Kurs

Der Bundesrat und die Kantone müssen sich eingestehen, dass sie Teile der Gesellschaft bei der Covid-Bekämpfung verloren haben. Als Kompensation müssen nun KMU in der Gastronomie, dem Detailhandel sowie Betriebe in der Sport- und Fitnessbranche weitere einschneidende Massnahmen hinnehmen, um die Pandemie einzugrenzen.

Diese Woche publizierte Zahlen des BAG zeigen, dass sich offenbar kaum Menschen in der Gastronomie, in Fitnesscentern oder im Detailhandel mit dem Virus anstecken. Dies macht deutlich, dass die strengen Schutzkonzepte in diesen Branchen funktionieren und mustergültig umgesetzt werden. Trotz diesem Befund des BAG verschärft der Bundesrat die Massnahmen absurderweise genau in diesen Branchen. Anstatt den Entscheid vom letzten Freitag (eingeschränkte Öffnungszeiten für Läden, Sperrstunde ab 19 Uhr für Gastronomie) zu korrigieren, verschlimmert der Bundesrat diesen. Er verordnet den Restaurants und der Sport- und Fitnessbranche einen Lockdown bis am 22. Januar 2021. Ebenso werden die strikten Auflagen im Detailhandel ausgedehnt. Die Massnahmen stehen in keinem Verhältnis zur Wirkung. Dies zeigen beispielsweise die Entwicklungen in Deutschland, wo der Gastro-Shutdown die Entwicklung der Epidemie nicht stoppen konnte. Dieser führte lediglich zu wirtschaftlichen Schäden und nicht zu tieferen Zahlen.

Statt endlich die Risikogruppen konsequent zu schützen, für welche der Virus lebensgefährlich sein kann, werden nur noch Massnahmen gegen die Wirtschaft getroffen, welche kaum Wirkung erzielen dürften. Die Einschränkung der Kapazität und der Ladenöffnungszeiten ist kontraproduktiv – ebenso unlogisch ist es, wenn sich Privatpersonen in engen Eigenheimen zu einem Essen treffen, anstatt in einem Restaurant mit funktionierendem Schutzkonzept.

Für den KGV ist heute bereits klar, dass die neuen Massnahmen bis am 22. Januar 2021 begrenzt sein müssen. Der Bund muss nun den betroffenen KMU umgehend die laufenden Kosten und die entgangenen Erträge ausgleichen. Dies muss rasch und unbürokratisch erfolgen.

Der KGV begrüsst den Entscheid des Bundesrates, dass der Einsatz von Schnelltests erweitert wird. Diese sollten jedoch ausschliesslich zum Schutz der Risikogruppen in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen eingesetzt werden. Gerade in diesem Bereich muss auch 9 Monate nach Pandemiebeginn ein folgenschweres Versagen der Verantwortlichen bei Bund und Kantonen festgestellt werden.