Knallhartes Corona-Regime: Eine Katastrophe für viele KMU

Das Vorgehen des Bundesrates ist für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) nicht akzeptabel und widerspricht der bisherigen Stossrichtung, dass die Kantone im Lead sind und aufgrund der regionalen epidemiologischen Lage entsprechende Massnahmen treffen. Das vom Bund geschürte Paket ist weltfremd und zeugt von grösster Hilflosigkeit.

Da bis heute noch kein Nachweis erbracht wurde, dass im Gastrobereich und Detailhandel erhöhte Ansteckungsgefahr herrscht, kann der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) die Massnahmen des Bundesrates nicht gutheissen. Zielgerichtete Massnahmen, welche dafür sorgen, dass ein erneuter Lockdown verhindert werden kann, würde der KGV hingegen begrüssen.

Die Sperrstunde für Gastrobetriebe, Einkaufsläden und Märkte, verbunden mit dem Sonntagsverbot ist nicht verhältnismässig. Diese Einschränkungen machen zudem keinen Sinn, da gerade in diesen Sektoren die vom Bund vorgegebenen Schutzkonzepte mustergültig eingehalten und umgesetzt werden.  

Eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 19 Uhr kommt in der Praxis quasi einem Berufsverbot gleich. Restaurants müssen auf den für sie meist entscheidenden Abendservice verzichten. Diese Massnahme muss als Schikane bezeichnet werden und ist nicht fair, da der Bund auf diese Weise die Gastrobetriebe nicht analog dem Lockdown entschädigen muss. Die Entwicklungen in Deutschland (Gastro-Lockdown seit anfangs November) zeigen zudem, dass es sich beim Gastrobereich offensichtlich nicht um einen Ansteckungsherd handelt. Treffen unter Bekannten finden ab sofort nicht mehr in Restaurants (mit Schutzkonzept) statt, sondern im Privaten (ohne Schutzkonzept). Im Detailhandel bringen verkürzte Öffnungszeiten und das Sonntagsverkaufsverbot lediglich höhere Kundenfrequenzen in Stunden, in denen die Betriebe noch geöffnet haben dürfen. Dies macht auch aus epidemiologischer Sicht keinen Sinn.

Die neuen Massnahmen kommen für viele Betriebe – gerade in der Gastronomie - einem Lockdown gleich. Immer mehr KMU, welche vor der Pandemie erfolgreich wirtschafteten, stehen vor dem Nichts. Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sind ernsthaft gefährdet.

Das Härtefallprogramm für die betroffenen Unternehmen musss schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Hürden von 40 Prozent bzw. 50 Prozent (Kanton ZH) Umsatzeinbussen müssen spürbar gesenkt werden.  Hier sind die Parlamente in der Pflicht. Die Unternehmen, welche wegen den unverhältnismässigen Massnahmen Einbussen erlitten haben und erleiden werden, müssen nun voll und ganz entschädigt werden, um deren Fortbestand zu sichern.