Abstimmung vom 27. September - Ein schmerzhafter Sonntag für die KMU

Vaterschaftsurlaub

Mit der heutigen Zustimmung zu einem 2-wöchigen Vaterschaftsurlaub werden KMU zukünftig noch mehr finanziell belastet. Dass diese zusätzliche Abgabe in die grösste Wirtschaftskrise seit 40 Jahren fällt, schmerzt und verheisst für die Zukunft der KMU nichts Gutes. Mit dem heutigen Ja wurde der Kompromiss zwischen geltendem Recht und den ursprünglichen Forderungen der Initianten bestätigt. Auf weitergehende Forderungen für zusätzlichen Vaterschaftsurlaub und Elternzeit ist zu verzichten, dies wäre ein Affront gegenüber der KMU-Wirtschaft. Denn einmal mehr wird der Ausbau von Sozialleistungen auf Kosten der kleinen und mittleren Unternehmen stattfinden. Während die grossen Konzerne bereits heute grosszügige Vaterschaftslösungen für ihr Personal haben, werden deren Kosten zukünftig durch KMU mitfinanziert werden müssen. Gerade für die KMU bringt der Vaterschaftsurlaub neben den direkten Kosten hohe indirekte Mehrkosten durch die zusätzlichen Urlaubstage. Darum braucht es für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) jetzt konkrete Schritte seitens Politik mit dem Ziel, KMU gezielt von Steuern, Gebühren und Abgaben zu entlasten.

Kinderdrittbetreuungskostenabzug

Mit dem Nein zur Vorlage «Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten» bleibt alles wie gehabt: Beruflich hochqualifizierte Mütter erhalten keinen fiskalischen Anreiz, voll in den Arbeitsprozess einzusteigen oder zu verbleiben. Dabei wäre es im ureigenen Interesse der Wirtschaft, das schweizerische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich zu nutzen. Mit dem Nein zur Erhöhung des Betreuungskostenabzugs und des allgemeinen Kinderabzugs bleibt die mehrfache steuerliche Ungleichbehandlung von Eltern mit hohem Erwerbspensum bestehen. Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) bedauert diesen Entscheid, welcher von den Gegnern mit klassenkämpferischen Argumenten herbeigeführt wurde.

Kantonale Vorlagen

Strassengesetz

Mit dem Ja der Zürcher Stimmbevölkerung zum Strassengesetz (Unterhalt von Gemeindestras-sen) wird der Kanton Zürich den Gemeinden einen Kostenanteil für den Unterhalt der Gemeindestrassen leisten müssen. Dafür werden dem Strassenfonds die entsprechenden Mittel entzogen. Für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) ist diese Zweckentfremdung des Strassenfonds nach Giesskannenprinzip falsch. Ein erfolgreicher Wirtschaftssandort ist auf eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Dem kantonalen Strassenfonds, welcher für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Kanton Zürich und somit für die Wirtschaft wichtig ist, werden künftig wichtige Gelder fehlen. Weiter wird sich der Kanton Zürich durch den heutigen Entscheid weiter verschulden.

Soziallastenausgleich

Mit der Zustimmung zur Änderung des Zusatzleistungsgesetzes werden künftig die Kantonsbeiträge für Zusatzleistungen massiv erhöht, die Gemeinden entsprechend entlastet. Mit dem heutigen Ja werden Gelder von einem Haushalt in den anderen Haushalt verschoben. Für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) ist die Kostenverlagerung nicht im Interesse der KMU und der Wirtschaft. Die sich nun anbahnende zusätzliche Verschuldung des Wirtschaftskanton Zürich ist unnötig, unverantwortlich und letztlich wirtschaftsschädigend.