Stadtrat Wolff missbraucht Beteiligungsverfahren Bellerivestrasse als Feigenblatt

Die Teilnehmer am Beteiligungsverfahren zur Bellerivestrasse hatten in ihrem zweiten Workshop ohne Gegenstimme beschlossen, dass das Tiefbaudepartement die Parameter für einen möglichen Verkehrsversuch erarbeiten und in einem dritten Workshop präsentieren soll (siehe Protokollauszug auf Seite 2). Erst dann hätten die Teilnehmer entschieden, ob und in welcher Form ein Verkehrsversuch durchgeführt werden soll. Die Einladung für diesen dritten Workshop traf gestern ein. Er findet im Dezember 2020 statt. Damit haben die Teilnehmer bisher weder festgelegt, ob ein Verkehrsversuch gewünscht wird, noch, wie dieser ausgestaltet sein soll.


Dies hielt Stadtrat Wolff nicht davon ab, den verblüfften Gemeinderätinnen, Gemeinderäten und Medienvertreter anlässlich der gestrigen Gemeinderatssitzung zu eröffnen, dass die Bellerivestrasse im Jahr 2021, und zwar pikanterweise nur während der Velosaison, zwecks Verkehrsversuch auf zwei Spuren halbiert werden soll. Dabei handelt sich um die radikalste der vom Tiefbaudepartement überhaupt zur Diskussion zugelassenen drei Varianten. Stadtrat Wolff hat damit die Verzögerungen durch Corona genutzt, um vollendete Tatsachen zu schaffen und die wirtschaftsbewussten Stimmen im Beteiligungsverfahren auszubooten. Zugleich hat er das allen Teilnehmern auferlegte Schweigegebot vor Abschluss des vereinbarten, protokollarisch festgehaltenen Verfahrens selber gebrochen.


Nachdem Stadtrat Wolff an den Teilnehmern vorbei eigenmächtig sowohl einen Realisierungs-, wie auch einen Variantenentscheid getroffen hat, hat sich das Beteiligungsverfahren als reine Face entpuppt. Aus diesem Grund ziehen sich die unterzeichnenden Verbände per sofort und geschlossen aus dem Beteiligungsverfahren zurück, womit dieses seine Legitimität verliert. Wir sind nicht bereit, uns als Feigenblatt für radikale politische Vorhaben zur Verfügung zu stellen, ohne auch nur ansatzweise gehört zu werden.


Dass das Tiefbaudepartement in einem gestern an die Teilnehmer des Beteiligungsverfahrens versendeten E-Mail überdies auch noch fälschlicherweise behauptet hat, das Vorgehen an der Bellerivestrasse sei mit dem Kanton koordiniert worden, um dann nur wenige Stunden später kleinlaut nachzuschieben, es habe keine Koordination, sondern lediglich eine einseitige Information stattgefunden, erschüttert das Vertrauensverhältnis zum zuständigen Stadtrat zusätzlich. Wir geben zu bedenken, dass im vorliegenden Fall an der Stadtgrenze durchaus Koordinationsbedarf bestehen könnte. Darüber hinaus ist wohl auch die Einhaltung von § 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung zu koordinieren. Der Kanton als Zahlmeister ist gefordert, genau hinzuschauen.


Für die unterzeichnenden Verbände stellt sich ganz generell die Frage, auf welcher Basis die Zusammenarbeit mit der Zürcher Stadtregierung vertrauensvoll gestaltet werden kann, wenn solche Beispiele Schule machen. Eine Zusammenarbeit, die gerade in der jetzigen Lage dringend nötig wäre.