Maskenpflicht im Kanton Zürich – Regierungsrat schiesst über das Ziel hinaus

Der KGV begrüsst zielgerichtete Massnahmen, welche dafür sorgen, dass ein erneuter Lockdown verhindert werden kann. Diese Massnahmen müssen stets verhältnismässig sein und auf verständlichen Kriterien basieren. Denn nur die Nachvollziehbarkeit sorgt für Legitimation bei Bevölkerung und Wirtschaft. Nach wie vor leiden viele KMU unter den schwerwiegenden Auswirkungen des Lockdowns. Weitere volkswirtschaftliche Schäden müssen zwingend verhindert werden.

Der Regierungsrat hat mit seinem Entscheid vom 24. August 2020 die Gesundheitspolitik höher gewichtet als die Wirtschaftspolitik. Für die Event- und Veranstaltungsbranche ist der heutige Entscheid ein weiterer wirtschaftlicher Nackenschlag. Der KGV fordert den Regierungsrat auf, umgehend aktiv zu werden und nach Verursacherprinzip den Betroffenen finanzielle Unterstützungen zur Verfügung zu stellen.

Der kommunizierte Entscheid des Regierungsrates für eine generelle Maskenpflicht für Einkaufsläden, Shoppingcenter und Märkte ist für den KGV weitgehend unverständlich und nicht tragbar. Es fehlt dem Regierungsrat an gesundem Augenmass, wenn ab Donnerstag für ein Juwelierladen im Tösstal die gleich strengen Auflagen bezüglich Maskenpflicht gelten soll, wie für die Filiale eines Grossverteiler im starkfrequentierten Shopville Zürich. Hier ist eine Korrektur dringend angebracht!