Wer ab dem 6. Juli 2020 in ein Risikogebiet reist und sich nach der Rückkehr in die Schweiz in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.
Die Liste der Staaten oder Gebiete mit hohem Infektionsrisiko ist in der ausführlichen Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs auf der letzten Seite zu finden. Diese Liste wird laufend vom BAGaktualisiert.