Keine Entschädigung für Quarantäne nach Aufenthalt in Risikogebiet

Wer ab dem 6. Juli 2020 in ein Risikogebiet reist und sich nach der Rückkehr in die Schweiz in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Die Liste der Staaten oder Gebiete mit hohem Infektionsrisiko ist in der ausführlichen Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs auf der letzten Seite zu finden. Diese Liste wird laufend vom BAGaktualisiert.