KGV begrüsst Verlängerung und Ausweitung der Covid19- Unterstützungsmassnahmen für die KMU

Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert. Dies hat der Bundesrat heute Mittwoch, 1. Juli 2020 beschlossen. Neu können auch Personen (Inhaber), die in ihrer eigenen Firma angestellt und im Veranstaltungsbereich bzw. in der Event-Branche tätig sind und sich in einer Härtefallsituation befinden, nun ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) begrüsst die beschlossenen Massnahmen. Der Bundesrat hat mit Augenmass gehandelt und hilft so vielen KMU, welche durch externe Faktoren und Massnahmen unverschuldet in eine existenzielle Krise geraten sind und die Auswirkungen immer noch spüren. Besonders hart wurde die Eventbranche getroffen - eine Erholung ist nach wie vor nicht in Sicht. Dass diese Personen nun gleichbehandelt werden, wie die indirekt von den Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden ist folgerichtig.

Weiter hat der Bundesrat heute beschlossen, die Entschädigung für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate zu verlängern. Auch diesen Schritt begrüsst der KGV.

Für den KGV ist klar: Einen erneuten Lockdown darf es unter keinen Umständen geben. Viele KMU im Kanton Zürich würden einen zweiten Rückfall in den Stillstand nicht verkraften.