Stadt Zürich: Entspannung im Bussenstreit

Gespeichert von mark.gasser am 24. April 2020 - 16:34

Beim Thema Bussenregime zu Ungunsten der lokalen KMU hat sich die Lage gemäss
Nicole Barandun, Präsidentin des Gewerbeverbands der Stadt Zürich (GVZ) entspannt. Dank ihrer Intervention bei der Stadtregierung gilt die Gewerbeparkkarte (GP) für blaue Zonen bis 10. Mai auch als Tagesbewilligung (TH) für das Gewerbe. Positiv zu erwähnen ist hierbei aus Sicht des Gewerbes das Engagement des neuen Wirtschaftsförderers der Stadt Zürich, Yves Bisang. «Mit etwas gutem Willen geht es einfach und unbürokratisch», sagt GVZ-Präsidentin Barandun. Mit der Tagesbewilligung (die normalerweise 30 Franken kostet) fürs Gewerbe darf, sofern es keine Alternativen gibt, auch in markierten Parkverboten (Güterumschlagfeld) parkiert werden. 

Am 19. März 2020 hatte die Stadtpolizei Zürich vorerst nur Mitarbeitenden des Gesundheitswesens und der Grundversorgung die Parkgebühren dank der Spezialbewilligungen (S1) erlassen. Dazu zählen neben Angestellten des Gesundheitswesens auch die Mitarbeiter städtischer Behörden oder Bankangestellte. Dafür notwendig ist eine Spezialbewilligung, die bei der Stadtpolizei zu beantragen ist. Unklar war aber, wie die erforderliche Bedingung (Mitarbeitende der Grundversorgung) genau definiert war. Der Bezug auf die COVID-19-Verordnung 2 des Bundes war aus Gewerbesicht «völlig ungeeignet.» Das Gewerbe ärgerte sich zudem, dass die Abteilung Ruhender Verkehr weiterhin fleissig Bussen verteilte. 

In der Folge forderten der GVZ und das Forum Zürich, fürs Gratis-Parkieren dieselbe Spezialbewilligung für sämtliche Unternehmen grosszügig zu erteilen. Unbürokratisch konnte nun eine pragmatische Lösung gefunden werden, wie sich zeigt. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine Gewerbekarte besitzt. 

Die S1-Bewilligungen für Mitarbeitende in systemrelevanten Berufen werden bis 10. Mai automatisch verlängert, ohne dass neue Parkkarten gedruckt werden müssten. Allfällige Gesuche für S1-Bewilligungen von Mitarbeitenden aus Branchen, die ihre Tätigkeit gemäss Anordnung des Bundesrats wieder aufnehmen dürfen, würden liberal gehandhabt, verlautet seitens des Stadtrates Zürich.