Corona-Paket des Regierungsrates: Ein Anfang ist gemacht, es braucht noch mehr

Der KMU- und Gewerbeverband begrüsst die vom Zürcher Regierungsrat vorgestellten Massnahmen, um den betroffenen KMU schnellstmöglich zu helfen. Damit können Unternehmen vor irreparablen wirtschaftlichen Schaden gestützt und so Arbeitsplätze und Einkommen im Kanton Zürich gesichert werden. Für den KGV ist klar, dass die getroffenen Massnahmen nicht ausreichen werden. Gerade den Kleinunternehmen und deren Inhaberinnen und Inhaber, welche gemäss heutiger Regelung keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigungen haben, muss geholfen werden. Es braucht eine sofortige und temporäre Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung. Sollte dies den verantwortlichen Behörden nicht gelingen, steht eine volkswirtschaftliche Katastrophe bevor.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat heute diverse Massnahmen vorgestellt, welche die durch den Beschluss des Bundesrats verordnete Betriebsschliessung ausgelösten Schäden bei KMU lindern und gefährdete Arbeitsplätze sichern sollen. Der KGV begrüsst die Massnahmen der Zürcher Regierung und das entschiedene und schnelle Vorgehen in der aktuellen Krisensituation.

Ein Bankenkonsortium unter der Führung der Zürcher Kantonalbank (ZKB), soll mit Krediten dafür sorgen, dass Unternehmen und Selbstständigerwerbende mit ausreichend Liquidität versorgt werden. Hierfür werden  500 Mio. Franken als Kreditausfallgarantie (Übernahme von 85% durch den Kanton und 15% durch die  Banken)  bereitgestellt. Der KGV dankt der ZKB sowie allen sich engagierenden Banken, die sich so für den Erhalt der KMU im Kanton Zürich einsetzen.

Auch die weiteren Massnahmen gehen für den KGV in die richtige Richtung. Eines ist aber bereits heute klar: die 15 Mio. Franken Soforthilfe für Selbstständigerwerbende werden bei weitem nicht ausreichend sein. Hier braucht es entschiedenere Massnahmen, um ein Massensterben in der Zürcher KMU-Landschaft zu verhindern.

Der KGV fordert die Verantwortlichen auf Stufe Bund und Kanton auf, die Kurzarbeitsentschädigung sofort gegenüber dem heutigen Stand auszuweiten. Und zwar wie folgt:

- auf Inhaberinnen und Inhaber von KMU, die nach heutiger Rechtslage keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen können. Dazu gehören auch Einzelunternehmen, (Kollektivgesellschaften) und geschäftsführende Inhaber von Mikrounternehmen (AG, GmbH)

- auf Ehegatten, Ehegattinnen von KMU-Inhabern und KMU-Inhaberinnen, die nachweislich eine Arbeitsleistung im betreffenden KMU erbringen

- auf Arbeitnehmende mit befristeten Arbeitsverhältnissen und im Stundenlohn

- auf Arbeitnehmenden in der Temporär- und Verleiharbeit

Die Lage ist dramatisch: Sollte die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung nicht gelingen und ein massives Sterben der KMU-Betriebe einsetzen, steht der Volkswirtschaft im Kanton Zürich ein irreparabler Schaden bevor.