Sichere öffentliche Wasserversorgung

Am 10. Februar stimmen wir über das neue Wassergesetz ab, das diverse alte Erlasse in einem einzigen Gesetz zusammenfasst. Das Wassergesetz bringt Rechtssicherheit und enthält wichtige Bestimmungen zum Natur- und Gewässerschutz. Als Unternehmer sage ich überzeugt Ja zu dieser wichtigen Vorlage.

Wohnen, Arbeiten und Wasser stehen schon immer in enger Beziehung zueinander: Gewässer spielten schon vor Jahrtausenden eine wichtige Rolle bei der Besiedlung. Ebenso spielte das Wasser immer eine wichtige Rolle, was Handelsrouten und Transportmöglichkeiten betrifft. Immer schon war die Wasserkraft für das Gewerbe von grosser Bedeutung, man denke beispielsweise nur an die Textilindustrie mit den Webereien und Spinnereien. Die enge Verbindung führt aber auch zu Konflikten: Man denke an die immer wieder eintretenden Überschwemmungen, welche vielerorts zu grossen Projekten zur Kanalisierung der Gewässer führten, oder an Konflikte mit der Natur. All diesen Punkten soll das neue Wassergesetz gerecht werden, indem es sorgfältige Interessenabwägungen vornimmt. Davon betroffen sind natürlich auch Haus- und Grundeigentümer sowie das Gewerbe.

Aus meiner Sicht als Unternehmer bildet das neue Gesetz eine gute Basis für ausgewogene Kompromisse für die zahlreichen Interessenskonflikte rund um das Thema Wasser. Zudem lässt es den Gemeinden, soweit dies aufgrund des übergeordneten Rechts möglich ist, einen angemessen Spielraum offen, um vor Ort im Sinne der Subsidiarität die bestmögliche Lösung zu finden. Nun etwas konkreter:

Rechtssicherheit schaffen

Für Haus- und Grundeigentümer von zentraler Bedeutung sind sicher die Regelungen zur Gewässerraumfestlegung – vor allem der Ausscheidung von Gewässerraum in dicht überbautem Gebiet – und zu den eingedolten Gewässern. Aber auch die Bestimmungen zu den Landanlagen beziehungsweise Konzessionsland, zum Hochwasserschutz, zur Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung sowie zu den privaten Abwasseranlagen interessieren.

Dass das Gesetz bei diesen Fragen den verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechten einen hohen Stellenwert einräumt und gleichzeitig die öffentlichen Interessen wahrt, ist erfreulich. So schafft es zum Beispiel Rechtsicherheit bezüglich der immer wiederkehrenden Diskussionen betreffend Konzessionsland. Ebenfalls sorgt es dafür, dass ähnliche Diskussionen für zukünftige Landanlagen erst gar nicht mehr auftreten werden.

Bezüglich der Gewässerraumfestlegung und der Ausscheidung in dicht überbautem Gebiet und des Umgangs mit eingedolten Gewässern nutzt das neue Gesetz den Spielraum, der uns vom Bund zugestanden wird, und lässt den Gemeinden die grösstmögliche Flexibilität. Dies ist von grossem Interesse für die Gemeinden und spielt im Zusammenhang mit den angestrebten Verdichtungen eine wichtige Rolle. Mit dem neuen Gesetz ist es gelungen, einen pragmatischen Interessenausgleich zwischen Ökologie und Naturschutz einerseits und Raumplanung, Siedlungsverdichtung und Eigentumsschutz andererseits herzustellen.

Sinnvoller Hochwasserschutz

Beim Hochwasserschutz, dem eine hohe Priorität eingeräumt wird, ist es dem Kantonsrat gelungen, eine ausgewogene Lösung zu finden. Eine, die sowohl die Interessen der Öffentlichkeit nach Schutz vor Hochwasser angemessen berücksichtigt, als auch die Interessen der Haus- und Grundeigentümer nach verhältnismässigen Massnahmen. So ist bei den Objektschutzmassnahmen fortan sowohl das Schadensrisiko zu beachten als auch ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Damit wird verhindert, dass grosse Summen in Massnahmen investiert werden müssen, die wenig oder gar keinen Nutzen generieren! Diese sorgfältige Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses beim Hochwasserschutz spielt vor allem für das Gewerbe eine zentrale Rolle. Dies schützt die Unternehmen davor, dass sie mit hohen Investitionen konfrontiert werden, die keinen Mehrwert bringen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts.

Gewerbe sagt Ja

Aber auch die erwähnte Problematik bezüglich der Gewässerraumausscheidung betrifft die Unternehmungen, ganz besonders wenn sie aufgrund der sich veränderten Marktsituation bauliche Investitionen in Angriff nehmen müssen. Hier ist wichtig, dass der vom Bund zur Verfügung gestellte Spielraum ausgeschöpft werden kann. Andernfalls droht der Wegzug von betroffenen Unternehmungen. Das rechtliche Korsett hinsichtlich baulicher Investitionen ist bereits heute sehr eng und behindernd.

Wichtig ist für das Gewerbe schliesslich auch, dass mit dem neuen Wassergesetz auch künftig eine einwandfrei funktionierende Infrastruktur sichergestellt ist. Dazu zählt namentlich eine sichere Wasserversorgung. In Paragraph 94 heisst es klar: „Zweck der öffentlichen Wasserversorgung ist die Bereitstellung und Lieferung von Wasser in einwandfreier Qualität, ausreichender Menge und unter genügendem Druck zu Trink-, Brauch- und Löschzwecken.“

Mit dem neuen Wassergesetz werden auch in Zukunft die Gemeinden für eine sichere Versorgung mit sauberem Wasser zuständig sein – unter Einhaltung des Prinzips der kostendeckenden und verursachergerechten Gebühren und Beiträgen. Kurzum: Ein gelungenes Gesetz, zu welchem ich überzeugt Ja stimmen werde!

Josef Wiederkehr, Kantonsrat, Mitglied KGV-Vorstand und Präsident KGV-Baugewerbegruppe, Unternehmer, Dietikon