Abstimmung 10. Juni: Einlage in den Verkehrsfonds – warum ein Ja für KMU wichtig ist

Mit der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr will der Kantonsrat in den Jahren 2020-2037 jährlich mindestens 60 anstatt 70 Millionen Franken in den kantonalen Verkehrsfonds für Investitionen in den ÖV einzahlen. In den Jahren 2017 bis 2019 wird die Einlage temporär auf mindestens 20 Millionen Franken pro Jahr reduziert.

Die Argumente des KGV auf einen Blick

  • Mit der FABI-Vorlage zahlt der Kanton Zürich jährlich 120 Millionen Franken für den Bahnausbau in den eidgenössischen Bahninfrastrukturfonds (BIF) ein. Eine Reduktion der Einlage in den Zürcher ÖV-Fonds ist deshalb sinnvoll
  • Der generellen Reduktion der Einlage bis 2037 um 10 Millionen Franken jährlich und der temporären Reduktion in den Jahren 2017-2019 von 50 Millionen Franken jährlich stehen Mehrausgaben für den ÖV  in der Höhe von 120 Millionen Franken pro Jahr gegenüber – von einem Raubbau kann keine Rede sein
  • Der kantonale ÖV-weist derzeit ein Kapital von rund einer Milliarde Franken auf. Daher ist mit der Reduktion der Einlage kein einziges ÖV-Projekt gefährdet

Fazit und Abstimmungsempfehlung

Die Wirtschaft im Kanton Zürich ist auf ein starkes und leistungsfähiges Gesamtverkehrssystem angewiesen. Der KGV stellt sich deshalb hinter die Einlage in den ÖV-Fonds. Weil die Ausgaben für den ÖV seit FABI insgesamt gestiegen sind und das eingesparte Geld dazu verwendet wird, die Kantonsfinanzen auszugleichen, steht der KGV vorbehaltlos hinter der Reduktion der Einlage. Die Verbandsleitung empfiehlt ein Ja.