Abstimmung 10. Juni: Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer– warum ein Ja für KMU wichtig ist

Mit der Änderung des Steuergesetzes sollen künftig Zürcher KMU ihre Geschäftsverluste mit der Grundstückgewinnsteuer verrechnen können. Alle anderen Kantone lassen eine solche Verrechnung bereits zu. Eine Verlustrechnung gewährt der Kanton Zürich bislang nur für Unternehmen mit Sitz ausserhalb des Kantons.

Die Argumente des KGV auf einen Blick

  • Zürcher KMU sind beim Verkauf von Geschäftsliegenschaften steuerlich benachteiligt, da sie Betriebsverluste im Gegensatz zu allen anderen Schweizer KMU nicht mit dem Wertzuwachs aus dem Verkauf von Immobilien anrechnen dürfen
  • Die geltende Steuerpraxis ist für Zürcher KMU ein klarer Wettbewerbsnachteil. Der Kanton Zürich muss sich daher an die umliegenden Kantone anpassen, um weitere Abwanderungen zu verhindern
  • Gerade für KMU, die in schwierigen Zeiten ihr Geschäft mit dem Verkauf ihrer Liegenschaft sanieren möchten, ist die Verlustverrechnung überlebenswichtig

Fazit und Abstimmungsempfehlung

Die Steuervorlage korrigiert einen wichtigen Fehler im Zürcher Steuersystem und ist ein klares Zeichen in Richtung Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die zu erwartenden Steuerausfälle in der Höhe von vier bis fünf Millionen Franken für alle Gemeinden im Kanton Zürich sind mehr als verkraftbar. Für KMU gibt es keinen Schwachpunkt in dieser Vorlage. Der KGV empfiehlt ein Ja.