Der Kantonsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Ökobonus für emissionsarme und sparsame Lieferwagen auf zehn Jahre zu verlängern. Mit diesem Entscheid korrigiert der Kantonsrat gewichtige Mängel des Zürcher Verkehrsabgabesystems. Der entsprechende Vorstoss kam von der Gewerbegruppe Kantonsrat.
Gewerblich genutzte Lieferwagen werden heute während vier Jahren nach der ersten Inverkehrssetzung mit einem Rabatt von 50 Prozent auf den Verkehrsabgaben belohnt, sofern sie besonders umweltfreundlich sind. Rund 90 Prozent der neu eingelösten, gewerblich genutzten Lieferwagen profitieren vom sogenannten Ökobonus. Diese Zahl beweist, dass die mit dem Verkehrsabgabegesetz von 2014 beabsichtige Lenkungswirkung hin zu ökologischen Fahrzeugen Wirkung zeigt. Der vierjährige Ökobonus hat aus Sicht der Zürcher KMU aber verschiedene gewichtige Mängel. Deshalb begrüsst der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich die breite Zustimmung des Kantonsrats zur parlamentarischen Initiative von Christian Müller, die aus der Gewerbegruppe des Kantonsrats hervorgegangen ist.
Tiefere Gebühren in Nachbarkantonen
Trotz Ökobonus werden KMU vom geltenden Verkehrsabgabegesetz bis anhin benachteiligt. «Unsere KMU sind auf Lieferwagen angewiesen und können nicht alle vier Jahre ein neues Fahrzeug kaufen», erklärt sagt KGV-Präsident Werner Scherrer. «Unter dem Strich erhöhten sich die Gebühren für Zürcher KMU deshalb massiv.» Denn ohne Ökobonus sind die Abgaben bis zu dreimal höher als vor der Revision 2014. Besonders störend ist, dass die Abgaben in den Nachbarkantonen für die gleichen Fahrzeugen deutlich günstiger sind und ebenfalls nur etwa einen Drittel der Zürcher Kosten betragen. «Mit dem verlängerten Ökobonus erwischen wir zwei Fliegen auf einen Schlag: Wir korrigieren das ökologische Anreizsystem und beheben einen wichtigen Standortnachteil von Zürcher KMU», so der KGV-Präsident. Einen Lieferwagen alle vier Jahre zu ersetzen wäre wegen der grauen Energie, die in den Fahrzeugen steckt, ohnehin weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll.