Der Kantonale Gewerbeverband Zürich hat seine Abstimmungsparolen für das Abstimmungswochenende vom 24. September verabschiedet. Auf kantonaler Ebene befürwortet er die Verankerung des motorisierten Individualverkehrs in der Verfassung. Auf eidgenössischer Ebene lehnt er die Altersreform 2020 ab.
Der Kantonale Gewerbeverband Zürich (KGV) empfiehlt den Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative zur Annahme. Durch die Verfassungsänderung wird neben dem öV auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) als wichtigstes Verkehrsmittel in der Kantonsverfassung verankert. Die neue Verfassungsbestimmung sorgt dafür, dass die für den Strassenverkehr zur Verfügung stehenden Mittel nicht für den Kapazitätsabbau, sondern für die Leistungsoptimierung verwendet werden. «Der Wirtschaftsstandort Zürich braucht ein leistungsfähiges Gesamtverkehrssystem: Der Banker soll mit dem ÖV genauso schnell, sicher und entspannt im Büro ankommen wie der Maler, der mit seinem Lieferwagen von Baustelle zu Baustelle unterwegs ist», sagt Geschäftsleiter Thomas Hess. Dafür brauche es ein Miteinander aller Verkehrsträger. Genau dieser Grundsatz werde in der Verfassung festgeschrieben.
Nein zur Altersreform 2020
Ebenfalls zur Abstimmung kommt die Altersreform 2020, die der KGV klar ablehnt. «Die Reform bedeutet höhere Lohnnebenkosten und höhere Steuern für Unternehmen, ohne dass die strukturellen Probleme der Altersvorsorge nachhaltig gelöst werden», sagt Präsident Werner Scherrer. «Deshalb ist die Reform für KMU nicht tragbar». Es sei bereits heute klar, dass es ab 2025 weitere Mehreinnahmen für die AHV brauche. «Auch diese Rechnung werden die KMU erhalten». Die Abstimmungsempfehlung zu beiden Vorlagen der Altersreform 2020 wurde durch die Präsidentenkonferenz, die Versammlung der Präsidentinnen und Präsidenten der dem KGV angeschlossenen Organisationen, gefasst. Ihr ging eine kontradiktorische Diskussion der beiden Nationalrätinnen Regine Sauter (FDP) und Priska Seiler Graf (SP) voraus.
Weiter unterstützt der KGV die Begrenzung des Pendlerabzugs bei den Staats- und Gemeindesteuern und stellt sich hinter den bürgerlichen Kompromiss, der während der kantonsrätlichen Beratungen ausgehandelt wurde. Die übrigen eidgenössischen und kantonalen Vorlagen beurteilte die Verbandsleitung als nicht gewerberelevant und verzichtete auf eine Abstimmungsempfehlung.
Alle Parolen des KGV im Überblick:
Nationale Vorlage:
- Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit
keine Parole gefasst - Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer NEIN
- Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge NEIN
Kantonale Vorlagen:
- Änderung der Kantonsverfassung; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative JA
- Steuergesetz; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs JA
- Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge keine Parole gefasst
- Änderung Sozialhilfegesetz; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene keine Parole gefasst
Medienkontakt
Werner Scherrer, Präsident, Mobile 079 508 98 78, werner.scherrer@kgv.ch
Thomas Hess, Geschäftsleiter, Telefon 043 288 33 66, Mobile 079 774 36 60, thomas.hess@kgv.ch