Zahlreiche offene Fragen zum neuen Berufsbildungsgesetz

Der Regierungsrat hat nach der Auswertung der Vernehmlassung beschlossen, das neue Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung zurückzustellen. Der Kantonale Gewerbeverband begrüsst diesen Entscheid. Verbesserungsbedarf besteht insbesondere beim Berufsbildungsfonds. Hier waren noch zu viele Fragen offen.

In seiner Vernehmlassungsantwort kritisierte der Kantonale Gewerbeverband Zürich (KGV) insbesondere die neuen Regelungen zum Berufsbildungsfonds. Zwar hat der KGV in der Volksabstimmung vom 28. November 2008 den Berufsbildungsfonds noch bekämpft. Heute anerkennt er aber seine Leistungen. Die finanzielle Unterstützung der Branchenverbände und Ausbildungsbetriebe trägt unter anderem dazu bei, dass die Ausbildunsgsbereitschaft im Kanton Zürich nach wie vor sehr hoch ist.

Dem Fonds hatte der KGV aber nur unter der Prämisse zugestimmt, dass das Beitragssubstrat nicht wachsen darf. Genau dazu hätte das in der Vernehmlassung vorgeschlagene neue Beitragsmodell aber geführt. Zusätzlich blieben auch zahlreiche zentrale Fragen, beispielsweise nach dem administrativen Aufwand für Betriebe oder der künftigen Beitragshöhe, unbeantwortet.

Zudem vermisste der KGV eine Regulierungsfolgenabschätzung. Die Vernehmlassungsunterlagen machten keinerlei Aussagen über die Auswirkungen der Vorlage auf das System der Berufsbildung und die Lehrbetriebe. Dies obwohl der Regierungsrat aufgrund des Gesetzes zur administrativen Entlastung der Unternehmen (Entlastungsgesetz) dazu verpflichtet ist, alle neuen Erlasse auf die durch sie ausgelöste administrative Belastung zu prüfen.