Wirtschaft von der Mediensteuer befreien

Der Kantonale Gewerbeverband Zürich hat seine Parolen zur Abstimmung vom 4. März 2018 gefasst. Im Verhältnis 2:1 empfiehlt die Verbandsleitung die No-Billag Initiative zur Annahme. Ja sagt die Verbandsleitung auch zur Finanzordnung des Bundes. Wegen fehlender KMU-Relevanz verzichtet die Verbandsleitung auf eine Abstimmungsempfehlung zur einzigen kantonalen Vorlage.

Zürich, 8. Dezember 2017

Die Verbandsleitung des Kantonalen Gewerbeverbands Zürich (KGV) hat mit deutlicher Mehrheit die Ja-Parole zur No-Billag-Initiative beschlossen. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) hat das Stimmvolk die heutige Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen durch eine allgemeine Abgabe ersetzt, die jeder Haushalt entrichtet. Ab einem Jahresumsatz von 500‘000 Franken zahlen auch Unternehmen einen progressiven Tarif für den Empfang. Dabei können sie weder Radio hören noch fernsehen. Zudem bezahlen sämtliche Angestellten sowie auch die Unternehmensinhaber bereits als Privatperson ihre Abgaben. «Diese Doppelbesteuerung von Unternehmen ist völlig ungerechtfertigt. Insbesondere für umsatzstarke KMU mit geringen Margen ist die Mediensteuer nicht akzeptierbar», sagt KGV-Präsident Werner Scherrer. Leider habe sich die Politik sowohl der Diskussion über den Auftrag der SRG als auch dem moderaten Gegenvorschlag komplett verweigert. «Gegen diesen Persilschein der SRG auf Kosten der Wirtschaft wehren wir uns».

Ja zu Mehrwert- und Bundessteuern

Einstimmig hat sich die Verbandsleitung hinter die Neue Finanzordnung 2021 des Bundes gestellt. Ausschlaggebend war, dass stabile Bundesfinanzen im Interesse der KMU sind und der Bundesrat auch mit dieser Vorlage keine unbefristete Kompetenz zur Steuererhebung erhält. Die regelmässige Bestätigung der Haupteinnahmequellen des Bundes durch den Souverän hat eine disziplinierende Wirkung und stellt die direktdemokratische Kontrolle des Steuersystems sicher.

Auf eine Parole zur kantonalen Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» verzichtete die Verbandsleitung hingegen. Die Frage, welches Organ für die Genehmigung des kantonalen Lehrplans zuständig ist, ist nicht KMU-relevant.