Abstimmung 4. März: Neue Finanzordnung 2021 – warum ein Ja für KMU wichtig ist

Die Haupteinnahmequellen des Bundes – die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer – sind bis Ende des Jahres 2020 befristet. Die Neue Finanzordnung 2021 löst die geltenden Verfassungsbestimmungen ab und verlängert die Kompetenz zur Steuererhebung um weitere 15 Jahre, also bis 2035.

Die Argumente des KGV auf einen Blick

  • Die direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer sind unbestritten und akzeptiert
  • Stabile Bundesfinanzen sind im Interesse der KMU
  • Der Bundesrat erhält auch mit dieser Vorlage keine unbefristete Kompetenz zur Steuererhebung
  • Ein Nein käme einer ungerechtfertigten Fundamentalkritik unseres Staats gleich

Fazit und Abstimmungsempfehlung

Bei dieser Vorlage geht es um die Fortführung der bestehenden Steuern. Steuersätze und Tarife sind von der Vorlage nicht betroffen. Für den KGV ist unbestritten, dass der Bund Steuern erheben kann. Wichtig ist, dass die Haupteinnahmequellen des Bundes weiterhin befristet sind. Denn die regelmässige Bestätigung durch den Souverän stellt die direktdemokratische Kontrolle des Steuersystems sicher und hat eine disziplinierende Wirkung. Weil die neue Finanzordnung an diesem Grundsatz nichts ändert, kann ihr ohne weiteres zugestimmt werden. Der KGV empfiehlt ein Ja.