7-Punkte-Programm nationale Wahlen 2011
Im Hinblick auf die Eidgenössischen Wahlen 2011 hat der KGV in Absprache mit den bürgerlichen Parteien und den wichtigsten Wirtschaftsverbänden Schwerpunkte festgelegt, welche die Voraussetzung für die Unterstützung im Wahlkampf für Kandidaten/Innen bilden. Ziel ist die Umsetzung dieser Anliegen durch die wirtschaftsfreundlichen Politiker und Politikerinnen innerhalb der nächsten Legislatur.
1. KMU-Entlastung - Abbau von administrativer Belastung für Gewerbe und Wirtschaft
Die Bekämpfung der administrativen Belastung der Wirtschaft durch immer neue Gesetze, Verordnungen, Auflagen und die damit verbundenen Kosten, hat durch die erfolgreiche Lancierung der KMU-Entlastungsinitiative eine gesetzliche Grundlage erhalten. Folgende Ziele sollen in der kommenden Legislatur erreicht werden:
- Gesetz zur administrativen Entlastung von Unternehmen: die Umsetzung wird durch den Regierungsrat konsequent an die Hand genommen und direktionsübergreifend vorangetrieben. Für die Wirtschaft ist die Entlastung spürbar und wirkt sich stimulierend aus.
- Gebühren und Abgaben: Die Erhebung und Festsetzung soll transparent, nachvollziehbar und demokratisch abgestützt erfolgen. Die geforderte Schaffung der Transparenz erhöht die Erklärbarkeit der Preisgestaltung. Die Preisgestaltung erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Gebühren und Abgaben sind Teil der Staatsquote – Veränderungen dürfen nicht zu deren Ausweitung führen. Der diesbezügliche Verfassungsauftrag wird rasch umgesetzt.
- Aktivitäten zur Senkung von übertriebenen Steuern und Abgaben bzw. zur Verhinderung neuer Steuern und Abgaben zu Lasten der Haus- und Grundeigentümer werden unterstützt.
2. Finanz- und Steuerpolitik: Staatsverschuldung stoppen, Staatsquote senken
Es liegt im Interesse der Wirtschaft, einen schlanken, in seinen Kernaufgaben aber starken Staat zu haben. Die staatliche Tätigkeit soll sich auf diese wesentlichen Aufgaben konzentrieren. Der Kantonshaushalt ist deshalb von unnötigen Aufgaben, übertriebenen Standards und strukturellen Defiziten zu befreien. Deshalb beinhaltet eine wirtschaftsfreundliche Finanzpolitik folgende Eckwerte:
- Stabiler Steuerfuss – keine Ausweitung der Staatsquote: Nicht nur die steuerliche Belastung, sondern die Staatsquote soll stabil, eher sinkend sein. Die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons ist mit gezielten Massnahmen zu verbessern.
- Reduktion der Staatsverschuldung und Beseitigung der strukturellen Defizite: Schulden, die heute angehäuft werden, sind die Steuern von morgen. Die Staatsrechnung ist deshalb von strukturellen Defiziten zu befreien, die Sanierung des Haushaltes hat auf der Ausgabenseite zu erfolgen. Die staatliche Tätigkeit ist auf die Kerngebiete zu beschränken.
3. Bildungspolitik: Förderung der beruflichen Grund- und Weiterbildung
Neben der akademischen Ausbildung stellt die berufliche Grund- und Weiterbildung eine wesentliche Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort, Wohlstand und Vollbeschäftigung dar. Die Wirtschaft leistet hier einen zentralen Beitrag. Ziel einer KMU-freundlichen Bildungspolitik ist deshalb der Erhalt, die Stärkung und der Ausbau aller bildungspolitischen Belange zu Gunsten der Betriebe, welche Schul- und Studienabgänger aufnehmen. Dabei werden die nachfolgenden Schwerpunkte gesetzt:
- Den heutigen und künftigen betrieblichen Anforderungen der Arbeitswelt ist Rechnung zu tragen. Die Bildungspolitik ist mit den Interessen der Unternehmen in Einklang zu bringen.
- Förderung der Gleichwertigkeit der beruflichen Grundbildung mit der Mittelschule bzw. der höheren Berufsbildung mit der akademischen Laufbahn in allen Belangen.
- Abstimmung der Sekundarstufe I auf die Anforderungen der beruflichen Grundbildung und damit verbunden Sicherstellung des Übertritts in die Berufswelt. Im Wettbewerb um die geeigneten Schulabgänger ist die Chancengleichheit der KMU gegenüber den Mittelschulen zu fördern.
- Gezielte Unterstützung der Organisationen, welche die berufliche Grund- und Weiterbildung ermöglichen.
- Über die Abgrenzung zwischen der höheren Berufsbildung und den Fachhochschulen, sowie den Fachhochschulen und universitären Angeboten wird eine Standortbestimmung vorgenommen. Aufgabenteilung und Finanzströme werden im Rahmen eines Gesamtkonzeptes überprüft.
4. Verkehrspolitik: Für ein sinnvolles Nebeneinander von Strasse und Schiene
Für eine sinnvolle Gesamtverkehrspolitik sind alle Verkehrsträger zu berücksichtigen – nur eine ganzheitliche Verkehrspolitik kann die anstehenden Verkehrsprobleme lösen. Für die Sanierung und den Ausbau der ökonomisch und ökologisch unbefriedigenden Gesamtsituation im Strassennetz sowie einer gezielten Kapazitätsverbesserung des öffentlichen Verkehrs wird folgendes vorgekehrt:
- Die Investitionen in den Strassenbau und –unterhalt bleiben mindestens auf dem aktuellen Niveau. Jegliche Zweckentfremdung von Mitteln ist zu vermeiden.
- Die Finanzierungsformen können geprüft werden, dürfen jedoch nicht zu einer höheren Belastung führen. Diskriminierende Lösungen – vor allem für das Gewerbe – werden klar abgelehnt.
- Die Investitionen des Bundes in die Lücken des Nationalstrassennetzes sind nach folgenden Prioritäten abzusichern:
o Oberlandautobahn, Ausbau Nordumfahrung (inkl. Gubrist)
o Stadttunnel/Zürich West/Ostast und K10
o Umfahrung Winterthur, Hirzeltunnel
- Für den Bau von Hochleistungsstrassen, Ortsumfahrungen und Sanierungen wird eine Prioritätenliste festgesetzt. Standards und Kosten werden überprüft und auf das Notwendige reduziert.
- Auf dem ganzen Kantonsgebiet wird die einseitige Diskriminierung des Individualverkehrs (z.B. Verkehrsbeschränkungen, Fahrtenmodelle oder Roadpricing) verhindert.
- Der Kanton setzt sich gegen Vorschriften ein, die eine Einschränkung der privatwirtschaftlichen Nutzung von Grundeigentum in Form von Parkraum durch mengenmässige oder nutzungsrechtliche Beschränkungen zur Folge haben.
- Schwachstellen des öffentlichen Verkehrs werden beseitigt, um die Anbindung Zürichs an das Hochgeschwindigkeitsnetz sowie einen bedarfsgerechten Pendlerverkehr sicherzustellen.
5. Flughafenpolitik: Stärkung des Wirtschaftsmotors Flughafen
Für den Betrieb des Flughafens gilt der Grundsatz der Koexistenz: Weder Wachstum in allen Bereichen, noch einschneidende Beschränkungen liegen im Interesse der Zürcher Wirtschaft. Folgende Eckwerte sind einzuhalten:
- Die Wettbewerbs- und Funktionsfähigkeit als Interkontinentalflughafen ist sicherzustellen.
- Immissionen und Emissionen sollen über den technischen Fortschritt vermindert werden. Sind sie unvermeidbar, so sollen sie möglichst wenige Menschen betreffen.
- Gemeinden und Flughafen sollen sich unter Einhaltung definierter Rahmenbedingungen entwickeln können. Die Politik schafft diesbezüglich rasch Klarheit.
- Übermässige Beschränkungen privaten Eigentums müssen abgegolten werden. Die Verfahren sind einfach, transparent, und eigentümerfreundlich auszugestalten.
- Der Kanton setzt sich für die Einhaltung der Nachtflugsperre gemäss gültigem Betriebsreglement ein.
6. Gesundheitspolitik: Mehr Wettbewerb und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen
Unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen des Kantons Zürich soll Wettbewerb herrschen. Der Staat greift dort ein, wo eine Unterversorgung droht (z.B. bei betriebswirtschaftlich unattraktiven Grund- oder Vorhalteleistungen [Notfall]). Er fokussiert auf die Schaffung bzw. Gewährleistung guter Rahmenbedingungen:
- Finanzierung: Es sollen nicht Kosten finanziert, sondern Leistungen (inkl. Ausbildung) abgegolten werden.
- Leistungserstellung: Die Leistungserbringer koordinieren ihre Leistungen auf allen Stufen (Hausarzt, Akutspital, Spezialkliniken, Übergangspflege, Rehabilitation, Pflegeheim, Hausbetreuung etc.) im Sinne der integrierten Versorgung und im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten.
- Leistungsabgeltung: Der Preis einer Leistung orientiert sich an einer optimalen, kostengünstig erbrachten Leistung (Benchmark).
- Unternehmerische Freiheit: Regulative des Gesetzgebers sind so auszugestalten, dass die Leistungserbringer flexibel auf Marktveränderungen reagieren können.
- Kapitalbildung: Wenn Leistungserbringer Unternehmerrisiko übernehmen, müssen sie Kapital bilden können. Effizienzgewinne verbleiben grundsätzlich beim Unternehmen.
- Aufsicht: Administrative Auflagen sind auf ein Minimum zurückzubilden.
- Forschung/Innovation: Zürich hat als Gesundheitsstandort einen Spitzenplatz.
7. Raumordnung und Raumplanung: Schlüssel einer aktiven Standortpolitik
Der Kanton Zürich verfolgt eine direktionsübergreifende, langfristig angelegte Entwicklungs- und Wachstumsstrategie. Die strategische Standortpolitik des Kantons findet ihre Abbildung in der Raumplanung.
Die Bereitstellung ausreichender Bau- und Verdichtungsflächen in den vom Markt nachgefragten Gebieten ist unverzichtbar. Jede planerische Verknappung von bebaubaren Flächen oder die theoretische Aufrechnung von Baupotentialen an wenig gefragten Standorten führen zu Fehlanreizen und Verteuerungen am Markt. Die Folgen sind, dass Stadt und Kanton Zürich vornehmlich an ihren Rändern wachsen. Die Abwanderung von Arbeitsplätzen und Steuerzahlern ist volkswirtschaftlich und finanzpolitisch unerwünscht. Der Aufwand für die zusätzlichen Verkehrswege zwischen Wohn- und Arbeitsplatz steigt ohne Zusatznutzen. Bestehende Infrastrukturen in den Zentren verlieren an Auslastung während die Abwanderung vermeidbare Zusatzinvestitionen nach sich zieht, die alle Steuerzahler und die Kantonsfinanzen belasten.
Der Kanton Zürich
- erarbeitet eine Entwicklungsstrategie, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons als Wohn- und Unternehmensstandort im Fokus hat und das Portfolio der Nachbarregionen berücksichtigt.
- ermöglicht die geforderte innere Verdichtung durch gezielte Anpassungen in den gesetzlichen Grundlagen sowie der Reduktion von Einsprachemöglichkeiten.
- orientiert sich darüber hinaus an einer nachhaltigen Standortpolitik und schützt die Kulturlandschaft, soweit sie den vorstehenden Zielen nicht entgegen laufen.
- erweitert den Spielraum von Gemeinden, deren raumplanerische Entwicklung durch Drittfaktoren (z.B. Flugbetrieb, Bahn, Verkehrsanbindung usw.) begrenzt sind.
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