KGV Kantonaler
Gewerbeverband Zürich
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Postfach 2918
8021 Zürich
Tel. 043 288 33 66
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Rundfunkgebühren für öffentlich-rechtliche Medien werden in der Schweiz bekanntlich durch die Billag erhoben. Gebührenpflichtig sind Haushalte und Betriebe, in denen empfangsbereite Geräte vorhanden sind, unabhängig davon, ob diese genutzt werden oder nicht. Diese Regelung ist zunächst einmal unsinnig, da in Zeiten der Mobiltelefonie und des Internets die allermeisten Personen in der Lage sind, Rundfunkangebote zu konsumieren.
Besonders für KMU ist die heutige Gebührenregelung aber auch höchst unfair, denn ihre Mitarbeiter bezahlen in aller Regel bereits privat ihre Gebühren. Mit welcher Begründung werden sie also via ihre Arbeitgeber ein zweites Mal zur Kasse gebeten? Es ist schliesslich eine Binsenweisheit, dass nur Menschen fern sehen und Radio hören können, nicht aber Firmen.
Dass sich die Billag seit Ende 2009 mit Vorliebe auf KMU stürzt und sie zur (zum Teil auch rückwirkenden) Zahlung von Gebühren zwingt, ist inakzeptabel. Wir betrachten dieses Vorgehen als reine Schikane, Rundfunkgebührenpflicht für Betriebe ist nichts anderes als eine zusätzliche Steuer um einerseits die öffentlich-rechtliche SRG zu stützen und andererseits die überflüssige Billag am Leben zu erhalten.
Der KGV unterstützt daher mit Nachdruck die Bemühungen des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv im Kampf gegen die unerhörte Abzocke der Billag und weiterer halbstaatlicher Gebührenerhebungsstellen wie Suisa oder Pro Litteris. Unterstützen auch Sie die sgv-Resolution:
Schluss mit dem Gebührenwahnsinn von Billag und SUISA (Download pdf)
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch praktische Hilfestellung im Kampf gegen die Billag. Um eventuellen Ansprüchen der Gebühreneintreiber vorzubeugen, hat der sgv einen Musterbrief erarbeitet, den wir Ihnen mitsamt Anleitung zum Download zur Verfügung stellen:
Musterbrief Billag (Download Word), Anleitung (Download pdf)
Sollten Sie dem Druck der Billag bereits nachgegeben und sich angemeldet haben, nutzen Sie den entsprechenden Musterbrief zur Abmeldung:
Musterbrief Billag Abmeldung (Download Word), Anleitung (Download pdf)
Oft gestellte Fragen:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Dossierverantwortlichen beim sgv:
Patrik Kneubühl, politischer Sekretär sgv
Telefon 031 380 14 21
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