KGV Kantonaler
Gewerbeverband Zürich
Badenerstrasse 21
Postfach 2918
8021 Zürich
Tel. 043 288 33 66
Fax 043 288 33 60
Mit seiner KMU-Entlastungsinitiative bzw. dem daraus resultierenden Gesetz zur administartiven Entlastung der Unternehmen konnte der KGV einen wichtigen Erfolg verbuchen (hier).
Nun macht der Regierungsrat ab 1. Januar 2011 ernst: Zu diesem Zeitpunkt sollen das Entlastungsgesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft treten. Innerhalb von zwei Jahren werden sukzessive alle heute geltenden, wirtschaftsrelevanten Gesetze und Erlasse auf ihre KMU-Verträglichkeit hin überprüft.
Diese wichtige Aufgabe übernimmt die "Kommission zur Prüfung des geltenden Rechts", kurz "KMU-Entlastungskommission". Gemäss Gesetz wird der KGV zwei der insgesamt neun Sitze in dieser Kommission besetzen. Um die Arbeit unserer beiden Vertreter unterstützen und sie bereits vor der ersten Sitzung mit ausreichend "Munition" versorgen zu können, sind wir auf die Mithilfe unserer Mitglieder angewiesen:
Füllen Sie immer wieder dieselben Formulare für unterschiedliche Behörden aus? Werden Sie häufig kontrolliert, oft sogar ohne gesetzliche Grundlage? Werden Ihnen Auflagen gemacht, deren Sinn Sie nicht erkennen können?
Dann melden Sie uns diese und andere konkreten Vorkommnisse per Mail an:
Denken Sie daran: Nie war die Möglichkeit so gross, selber etwas handfestes zur Entlastung der KMU im Kanton beitragen zu können! Für Ihren beitrag bedanken wir uns bereits heute.
Weitere Informationen zum Thema: