KGV Kantonaler
Gewerbeverband Zürich
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Voraussichtlich im Frühjahr 2010 hat das Zürcher Stimmvolk über die von Frau Finanzdirektorin Ursula Gut eingebrachte Revision des Steuergesetzes abzustimmen. Diese sieht vor, die untersten und obersten Einkommen sowie die höchsten Vermögen moderat zu entlasten, den Ausgleich der kalten Progression zu verwirklichen sowie die Familien mittels höherer Kinderzulagen zu begünstigen. Die Revision führt im Kanton zu Mindereinnahmen von 300 Millionen, welche jedoch mittelfristig verkraftbar sind.
Der KGV stellt sich klar und bedingungslos hinter die regierungsrätliche Revision des Steuergesetzes. Seinen staatskritischen Grundsätzen folgend, begrüsst der KGV grundsätzlich jegliche Steuersenkungen, solange diese verkraftbar sind.
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision stärkt vor allem den Steuerstandort Zürich. Im interkantonalen Steuerwettbewerb liegt unser Kanton im Bereich der niedrigsten und sehr hohen Einkommen auf den hinteren Rängen. Hier ist klar Verbesserungspotenzial vorhanden; insbesondere bei Menschen mit sehr hohen Einkommen besteht die Gefahr, dass sie ihren Wohnsitz in steuergünstigere Kantone oder ins Ausland verlegen, wenn die Steuerbelastung langfristig zu gross ist. Dies gilt es zu verhindern, denn Grossverdiener tragen mit dem weitaus grössten Anteil zum Steueraufkommen bei – von einem steuerlich attraktiven Kanton Zürich profitieren also letztlich alle.
Die ausführliche Argumentation zum Steuergesetz ist in folgendem Positionspapier festgehalten:
Sieben gute Gründe für die Annahme des neuen kantonalen Steuergesetzes
In unregelmässigen Abständen publizieren wir Updates zu unserer Kampagne: